Kälte & Klima Blog
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Corona-Viren & Lüftungs- und Klima-Anlagen

Eine gute Nachricht für die bevorstehenden Sommermonate hat die Berufsgruppe Installation und Facility: „Eine Verbreitung der Corona-Viren konnte bisher nicht durch Lüftungs- und Klimaanlagen nachgewiesen werden, allerdings ist eine Wartung und Reinigung sehr wichtig.“

Der Sommer rückt immer näher und somit auch die Frage, ob mittels Klimaanlagen das SARS-CoV-2-Virus verbreitet werden kann. Aktuell erreichen uns häufig Fragen von Betreibern, wie vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie mit Lüftungs-Anlagen und Klimageräten umzugehen ist. Laut Experten und dem aktuellen Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfchen- und Schmierinfektion verbreitet und somit ist eine Übertragung über Lüftungs- oder Klimaanlagen nahezu ausgeschlossen.

Robert-Koch-Institut:
"Da es sich bei Covid-19 um eine primär über Tröpfchen verbreitete Infektion handelt (und nicht primär über die Luft übertragene Infektion) ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über betriebene Lüftungsanlagen (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Hotels) erfolgt."

 Empfehlungen:

  • Corona-Viren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, daher ist eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil zu empfehlen.
  • Umluftanteile, wenn möglich, zugunsten von Außenluftanteilen reduzieren.
  • Über die Außen- und Zuluft Leitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
  • Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Abluft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche, sondern ins Freie.
  • Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Split-Innenteile, etc.) sind nur im jeweiligen Raum (Umluft) wirksam und übertragen die Luft/Viren nicht in andere Räume.
  • Viren sind immer an Aerosole oder Staubpartikel gebunden und schweben daher in der Regel nicht als Virus frei im Raum. Sie werden daher wie alle anderen Partikel im Filtermaterial eingelagert. Für die Wartung und den Austausch beladener Filter ist immer persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Mund-/Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille) zu tragen.

Die einzige Möglichkeit, um die Verbreitung des Virus momentan zu erschweren, ist die bekannten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Mund-Nasenschutz, Sicherheitsabstand zu anderen Personen, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren der Oberflächen.

Regelung:
Die Installation und Wartung von Klimaanlagen ist eine Tätigkeit, die laut Buchstabe c) des Ministerialerlasses 37/08 und dem Dekret des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27 zur Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung geregelt ist und nur von einem qualifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden kann.
Die Wartung der Lüftungsanlagen in geschlossenen Räumen ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die im Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (D. Lgs. 9. April 2008, Nr. 81) vorgesehen ist und im Anhang IV - Anforderungen an die Arbeitsstätten, Punkt 1.9 Mikroklima, Absatz 1.9.1. „Aerazione dei luoghi di lavoro chiusi“ angeführt ist.
Daraus leitet sich eine ganze Reihe von technischen Dokumentationen ab, die Sie auf der INAIL-Homepage einsehen können: https://www.inail.it/cs/internet/attivita/prevenzione-e-sicurezza/conoscere-ilrischio/agenti-biologici/impianti-aeraulici.html

 

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